10_1959
AT
10. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 10. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation.
1959_10_0 10. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation.
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Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika ist die Satzung
der Internationalen Atomenergie-Organisation,
BGBl. Nr. 216/1957, gemäß ihrem Art. XXI
lit. E für folgende weitere Staaten in Kraft getreten
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
hat bekanntgegeben, daß die Satzung der
Internationalen Atomenergie-Organisation auch
auf das Land Berlin Anwendung findet.
Die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen
Sowjetrepublik hat erklärt, daß sie weder die
Unterzeichnung noch die Ratifikation der Satzung
der Internationalen Atomenergie-Organisation
durch die Vertreter der Republik China anerkennt.