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10_1959 AT

10. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 10. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation.

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten

Staaten von Amerika ist die Satzung

der Internationalen Atomenergie-Organisation,

BGBl. Nr. 216/1957, gemäß ihrem Art. XXI

lit. E für folgende weitere Staaten in Kraft getreten

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

hat bekanntgegeben, daß die Satzung der

Internationalen Atomenergie-Organisation auch

auf das Land Berlin Anwendung findet.

Die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen

Sowjetrepublik hat erklärt, daß sie weder die

Unterzeichnung noch die Ratifikation der Satzung

der Internationalen Atomenergie-Organisation

durch die Vertreter der Republik China anerkennt.

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