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109_1994 AT

109. Bundesgesetz: Änderung des Pyrotechnikgesetzes 1974

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 109. Bundesgesetz: Änderung des Pyrotechnikgesetzes 1974

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Pyrotechnikgesetz 1974, BGBl. Nr. 282, wird wie folgt geändert

§ 4. Abs. 2 lautet

„(2) Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II, die einen Metallknallsatz oder einen Knallsatz mit Schwarzpulver enthalten, sind nur zulässig, wenn bei ihrer Verwendung aus einer Entfernung von acht Metern die Lautstärke 120 dB(A)I nicht übersteigt und sie mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen sind."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich der Einfuhr und Überlassung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II am 2. Jänner 1995, im übrigen am 2. Jänner 1996 in Kraft.

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