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109_1992 AT

109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 383/1991, wird wie folgt geändert

Der Einleitungssatz des § 1 lautet

„§ 1. Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr der nachstehenden Waren mit Bestimmungsland oder Handelsland Somalia oder mit einem Bestimmungsland oder Handelsland im Gebiet Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991 zum Gegenstand haben, sind bewilligungspflichtig:"

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