109_1992
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109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr
1992_109_0 109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr
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Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 383/1991, wird wie folgt geändert
Der Einleitungssatz des § 1 lautet
„§ 1. Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr der nachstehenden Waren mit Bestimmungsland oder Handelsland Somalia oder mit einem Bestimmungsland oder Handelsland im Gebiet Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991 zum Gegenstand haben, sind bewilligungspflichtig:"