Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
109_1986 AT

109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 109. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlagen A 2 und B 2 handelt,

auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in

vereinfachter Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 46/1986, wird wie folgt geändert

1. § 8 lautet

„§ 8. Die Ermächtigung der Zollämter gilt nicht für

a) die Ausfuhr von Waren der TNrn. 73.07 bis 73.15, 73.16 A, 73.18, 73.19, 73.21, 73.25, 73.26,

73.27 C, 73.31 und 86.09 B des Zolltarifes mit Ursprungsland Österreich und Bestimmungsland

Vereinigte Staaten von Amerika;

b) die Einfuhr von in der Anlage 4 genannten. Waren."

2. Die Anlage 2 (Ausfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

In der Anlage 3 in der Fassung des Artikels I dieser Verordnung hat die Tarifnummer ex 07.01

C 5 a, b mit Wirkung vom 1. März 1987 zu lauten

Artikel III

Diese Verordnung tritt unbeschadet des Artikels II mit 1. März 1986 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →