109_1982
AT
109. Kundmachung: Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 109. Kundmachung: Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates
1982_109_0 109. Kundmachung: Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung
1971, BGBl. Nr. 391/1970, wird kundgemacht
§ 1. Auf Grund des Ergebnisses der Ordentlichen
Volkszählung vom 12. Mai 1981 entfällt auf die im
§ 2 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1971
angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten
§ 2. Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist
allen Wahlen des Nationalrates zugrunde zu legen,
die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung
an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der
Mandatsverteilung auf Grund der jeweils nächsten
Ordentlichen oder Außerordentlichen Volkszählung
stattfinden (§ 4 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung
1971).