108_1995
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108. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 108. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten
1995_108_0 108. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten
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Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht
In den Vereinigten Arabischen Emiraten genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.