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108_1995 AT

108. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 108. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht

In den Vereinigten Arabischen Emiraten genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.

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