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108_1991 AT

108. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 108. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der

Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 505/1990) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde

Bulgarien 9. Juli 1990

Sowjetunion 16. August 1990

Spanien 24. Juli 1990

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

hat die Sowjetunion einen Vorbehalt gemäß Art. 95

des Übereinkommens erklärt.

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