108_1991
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108. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 108. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1991_108_0 108. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 505/1990) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde
Bulgarien 9. Juli 1990
Sowjetunion 16. August 1990
Spanien 24. Juli 1990
Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
hat die Sowjetunion einen Vorbehalt gemäß Art. 95
des Übereinkommens erklärt.