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108_1960 AT

108. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 108. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris.

Nach einer Mitteilung der Regierung der

Französischen Republik sind folgende weitere

Staaten dem Internationalen Abkommen zur

Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes

in Paris, BGBl. Nr. 285/1928, beigetreten

Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indonesien,

Irak, Iran, Irland, Israel, Japan, Jugoslawien,

Kambodscha, Kolumbien, Laos, Libanon,

Norwegen, Neuseeland, Pakistan, Peru, Türkei,

Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vietnam.

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