108_1960
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108. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 108. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris.
1960_108_0 108. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris.
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Nach einer Mitteilung der Regierung der
Französischen Republik sind folgende weitere
Staaten dem Internationalen Abkommen zur
Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes
in Paris, BGBl. Nr. 285/1928, beigetreten
Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indonesien,
Irak, Iran, Irland, Israel, Japan, Jugoslawien,
Kambodscha, Kolumbien, Laos, Libanon,
Norwegen, Neuseeland, Pakistan, Peru, Türkei,
Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vietnam.