108. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom
30. März 1955, BGBl. Nr. 63, werden ab 11. Mai
1959 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank
Scheidemünzen zu 25 Schilling mit folgender
Ausstattung ausgegeben werden
„Republik Österreich" und „Schilling". Die
innere Einfassung besteht auf beiden Seiten aus
einem flachen Stäbchen. Der Rand der Münze ist
glatt und trägt die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig
Schilling".
Die Münzen sind bei allen Kassen des Bundes
und der übrigen Gebietskörperschaften sowie
ihrer Betriebe und im Privatverkehr ohne Begrenzung
zum Nennwert in Zahlung zu nehmen.
Die Münzen sind aus einer Legierung von
800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen
Kupfer hergestellt; sie haben einen Durchmesser
von 30 mm und ein Rauhgewicht von 13 g, enthalten
somit 10'4 g Feinsilber. Abweichungen
hievon dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Gewicht
10/1000 nicht übersteigen. Die eine Seite
zeigt das Kopfbild des um die Steiermark besonders
verdienten Erzherzogs Johann in rechter
Seitenansicht, umgeben von der kreisförmigen
Umschrift „Erzherzog Johann 1782—1859" und
der Jahreszahl „1959". Die andere Seite zeigt in
der Mitte einen Panther, als Wappen des Bundeslandes
Steiermark, umgeben im Dreiviertelkreis
von den Wappen der anderen Bundesländer.
Links unterhalb des Panthers befinden sich der
Brustschild des Bundeswappens und die Ziffer
„25". Die Umschrift besteht aus den Worten
Von den Kassen der Oesterreichischen Nationalbank
sind sie in unbeschränkter Menge, von den
Bundeskassen nach Maßgabe der verfügbaren
Kassenbestände gegen Banknoten umzuwechseln.