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107_1999 AT

107. Kundmachung: Jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 107. Kundmachung: Jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben

Gemäß § 13 Abs. 5 des Bundesgesetzes betreffend den Amateurfunkdienst, BGBl. I Nr. 25/1999,

wird kundgemacht, dass folgende Staaten Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich

erhoben haben

Burundi

Ghana

Indonesien

Irak

Kiribati

Kongo

Myanmar

Niger (ausgenommen mit Sondergenehmigung)

Phoenix Inseln

Saudi-Arabien

BGBlPdf 107. Multilaterale Sondervereinbarung (RID 2/99) gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Zulassung der Verpackungsgruppe I für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1

(Übersetzung)

1. Abweichend von den Bestimmungen der Rn. 102 (4) des RID dürfen für Stoffe und Gegenstände

der Klasse 1 auch Verpackungen einschließlich Großpackmittel (IBC), die die Testkriterien der

Verpackungsgruppe I erfüllen, außer Verpackungen aus Metall einschließlich Großpackmittel (IBC) aus

Metall, verwendet werden.

2. Zusätzlich zu den sonst nach dem RID vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im

Frachtbrief zu vermerken

„Beförderung nach Sondervereinbarung (RID 2/99), Art. 5 § 2 CIM.“

3. Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. September 2003 oder bis zum Tag des Inkrafttretens entsprechender

Änderungen des RID, für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der COTIF-Mitgliedstaaten,

die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen,

gilt sie in diesem Fall bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten

der COTIF-Mitgliedstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 23. März 1999 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende RID-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet

RID-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung

Bosnien und Herzegowina 15. April 1999

Norwegen 16. April 1999

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