107_1996
AT
107. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 107. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1996_107_0 107. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Irland am 26. Oktober 1995 seine
Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 1/1996) hinterlegt.