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107_1996 AT

107. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Irland am 26. Oktober 1995 seine

Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 1/1996) hinterlegt.

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