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107_1988 AT

107. Verordnung: Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Verordnung: Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Kraftfahrzeug-

Haftpflichtversicherungsgesetzes 1987, BGBl.

Nr. 296, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

und dem Bundesminister für Justiz verordnet

§ 1. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen

für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden

mit dem in der Anlage zu dieser Verordnung

enthaltenen Wortlaut festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1988 in

Kraft.

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