107_1983
AT
107. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben für die Ruhe- und Versorgungsbezüge der Beamten der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung, der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols und des Hauptmünzamtes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 107. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben für die Ruhe- und Versorgungsbezüge der Beamten der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung, der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols und des Hauptmünzamtes
1983_107_0 107. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben für die Ruhe- und Versorgungsbezüge der Beamten der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung, der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols und des Hauptmünzamtes
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Auf Grund des Art. 5 Punkt I des Verwaltungsentlastungsgesetzes
(VEG), BGBl. Nr. 277/1925,
wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet
Die im Art. 5 Punkt II VEG angeführten Buchhaltungsaufgaben
der anweisenden Stellen Österreichische
Glücksspielmonopolverwaltung, Verwertungsstelle
des Österreichischen Branntweinmonopols
und Hauptmünzamt sind für die Ruhe- und
Versorgungsbezüge der Beamten und ihrer Hinterbliebenen
von der Buchhaltung des Bundesrechenamtes
zu besorgen.