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107_1983 AT

107. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben für die Ruhe- und Versorgungsbezüge der Beamten der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung, der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols und des Hauptmünzamtes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben für die Ruhe- und Versorgungsbezüge der Beamten der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung, der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols und des Hauptmünzamtes

Auf Grund des Art. 5 Punkt I des Verwaltungsentlastungsgesetzes

(VEG), BGBl. Nr. 277/1925,

wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet

Die im Art. 5 Punkt II VEG angeführten Buchhaltungsaufgaben

der anweisenden Stellen Österreichische

Glücksspielmonopolverwaltung, Verwertungsstelle

des Österreichischen Branntweinmonopols

und Hauptmünzamt sind für die Ruhe- und

Versorgungsbezüge der Beamten und ihrer Hinterbliebenen

von der Buchhaltung des Bundesrechenamtes

zu besorgen.

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