107. Kundmachung: Verlautbarung der Ungültigerklärung bestimmter Ursprungszeugnisse von Zaire und Uganda durch die Internationale Kaffee-Organisation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED Controls 27/72 (E)
12. Jänner 1972
Original: Englisch
UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG BESTIMMTER
ORIGINAL-URSPRUNGSZEUGNISSE
DER REPUBLIK ZAIRE UND UGANDAS
1. Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und möchte ihnen mitteilen, daß er über
den Verlust von dreiunddreißig in der Republik
Zaire und in Uganda für Rohkaffeesendungen
ausgestellten Original-Ursprungszeugnissen,
die im Transit verlorengegangen sind, informiert
wurde. Eine Liste der verlorengegangenen
Zeugnisse ist dem vorliegenden Dokument angeschlossen.
Mit den betroffenen Zollbehörden
werden besondere Vereinbarungen für die Verzollung
des Kaffees, für den die in Verlust geratenen
Zeugnisse ausgestellt wurden, getroffen.
2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden
und ausstellenden Stellen zu informieren,
daß die in der angeschlossenen Aufstellung
enthaltenen Ursprungszeugnisse weder für den
Import von Kaffee noch für die Gutschreibung
auf ein Transitmarkenkonto Gültigkeit haben.