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107_1972 AT

107. Kundmachung: Verlautbarung der Ungültigerklärung bestimmter Ursprungszeugnisse von Zaire und Uganda durch die Internationale Kaffee-Organisation

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Kundmachung: Verlautbarung der Ungültigerklärung bestimmter Ursprungszeugnisse von Zaire und Uganda durch die Internationale Kaffee-Organisation

(Übersetzung)

INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION

Exekutivdirektor

22, Berners Street

London, England

ED Controls 27/72 (E)

12. Jänner 1972

Original: Englisch

UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG BESTIMMTER

ORIGINAL-URSPRUNGSZEUGNISSE

DER REPUBLIK ZAIRE UND UGANDAS

1. Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern

und möchte ihnen mitteilen, daß er über

den Verlust von dreiunddreißig in der Republik

Zaire und in Uganda für Rohkaffeesendungen

ausgestellten Original-Ursprungszeugnissen,

die im Transit verlorengegangen sind, informiert

wurde. Eine Liste der verlorengegangenen

Zeugnisse ist dem vorliegenden Dokument angeschlossen.

Mit den betroffenen Zollbehörden

werden besondere Vereinbarungen für die Verzollung

des Kaffees, für den die in Verlust geratenen

Zeugnisse ausgestellt wurden, getroffen.

2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden

und ausstellenden Stellen zu informieren,

daß die in der angeschlossenen Aufstellung

enthaltenen Ursprungszeugnisse weder für den

Import von Kaffee noch für die Gutschreibung

auf ein Transitmarkenkonto Gültigkeit haben.

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