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107_1966 AT

107. Bundesgesetz: 4. Zolltarifgesetznovelle

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Bundesgesetz: 4. Zolltarifgesetznovelle

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der mit dem Zolltarifgesetz 1958, BGBl.

Nr. 74, erlassene Zolltarif, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 169/1961, BGBl.

Nr. 123/1963 und BGBl. Nr. 278/1964, wird

nach Maßgabe der einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes

bildenden Anlage abgeändert.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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