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107_1960 AT

107. Verordnung: Verfügung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Kraftfahrverkehr während der Pfingstfeiertage 1960.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Verordnung: Verfügung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Kraftfahrverkehr während der Pfingstfeiertage 1960.

Auf Grund des § 80 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes

1955, BGBl. Nr. 223, wird verordnet

§ 1. (1) In der Zeit von Samstag, den 4. Juni

1960, 0.00 Uhr, bis Montag, den 6. Juni 1960,

24.00 Uhr, dürfen die Lenker von Kraftfahrzeugen

auf der Autobahn nicht schneller als

100 km/h, auf allen anderen Straßen nicht schneller

als 80 km/h fahren.

(2) Rechtsvorschriften, mit denen eine geringere

als die in Abs. 1 bezeichnete Fahrgeschwindigkeit

verfügt wird, bleiben unberührt.

§ 2. Übertretungen des § 1 Abs. 1 sind nach

§ 111 des Kraftfahrgesetzes 1955 zu ahnden.

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