Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
107_1953 AT

107. Bundesgesetz: Erhöhung der Geldstrafen im Standesstrafverfahren gegen Notare und Notariatskandidaten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Bundesgesetz: Erhöhung der Geldstrafen im Standesstrafverfahren gegen Notare und Notariatskandidaten.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Die Notariatsordnung (Gesetz vom 25. Juli

1871, RGBl. Nr. 75) in der geltenden Fassung

wird geändert wie folgt

1. Im § 127 Abs. 2 tritt an die Stelle des Betrages

von S 333 der Betrag von 500 S;

2. im § 158 Abs. 1 lit. b tritt an die Stelle

des Betrages von S 333'33 der Betrag von

50.000 S;

3. im § 159 Abs. 2 tritt an die Stelle des Betrages

von S 3'33 der Betrag von 50 S.

Artikel II.

Art. I Z. 2 und 3 sind auf Verfahren, die vor

dem Beginn der Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes

eingeleitet worden sind, nur anzuwenden,

wenn eine Entscheidung in erster

Instanz noch nicht gefällt wurde.

Artikel III.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Justiz betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →