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107_1948 AT

107. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 107. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.

Auf Grund des § 5, Abs. (1), des Umsatzsteuergesetzes

vom 16. Oktober 1934, Deutsches

R. G. Bl. I S. 942, wird verordnet

Entgelte in ausländischer Währung sind zur

Berechnung der Umsatzsteuer bis auf weiteres

wie folgt auf Schilling umzurechnen

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