107_1948
AT
107. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 107. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
1948_107_0 107. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
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Auf Grund des § 5, Abs. (1), des Umsatzsteuergesetzes
vom 16. Oktober 1934, Deutsches
R. G. Bl. I S. 942, wird verordnet
Entgelte in ausländischer Währung sind zur
Berechnung der Umsatzsteuer bis auf weiteres
wie folgt auf Schilling umzurechnen