106. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 45a Abs. 5 letzter Satz und eine Wortfolge in § 45a Abs. 7 des Abfallwirtschaftsgesetzes verfassungswidrig waren
Gesetzestext (3 Artikel)
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und Abs. 7 zweiter Satz B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Oktober 2003, G 41, 42/03-20, dem Bundeskanzler
zugestellt am 3. November 2003, ausgesprochen, dass § 45a Abs. 5 letzter Satz und die Wortfolge
„durch Verordnung“ in § 45a Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 6. Juni 1990 über die Vermeidung und
Behandlung von Abfällen (Abfallwirtschaftsgesetz – AWG), BGBl. Nr. 325/1990, in der Fassung BGBl. I
Nr. 90/2000 verfassungswidrig waren.
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen
Umweltagentur und der Name und das Emblem der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann
zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Der Nationalrat hat beschlossen
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhängen, das
in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht
ist (siehe ABl. Nr. L 317 vom 15. Dezember 2000, S 3), in allen authentischen Sprachfassungen
durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu
erfolgen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde
wurde am 16. Juli 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt;
das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 93 Absatz 3 mit 1. April 2003 in Kraft getreten.