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106_1995 AT

106. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahl 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahl 1995

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 118/1991, wird verordnet

Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahl 1995 werden der 16, 17 und 18. Mai 1995 bestimmt.

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