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106_1982 AT

106. Beschluß Nr. 5/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Beschluß Nr. 5/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 5/81

(In der 20. gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember

1981 gefaßt)

ISLÄNDISCHES ANSUCHEN UM EIN ZEITLICH

BEGRENZTES EINFUHRDEPOTSYSTEM

FÜR MÖBEL

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. 15/1981 Der Beschluß Nr. 15/1981 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 105/1982 verlautbart.,

gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 15/1981, der Island

ermächtigt, das Einfuhrdepotsystem, worauf sich

die Ratsbeschlüsse Nr. 6/1979 und 6/1980 beziehen,

am 1. Jänner 1982 wiedereinzuführen und bis

Ende dieses Jahres anzuwenden, ist auch für Finnland

bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-

Übereinkommens anzuwenden.

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