106. Beschluß Nr. 5/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 5/81
(In der 20. gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember
1981 gefaßt)
ISLÄNDISCHES ANSUCHEN UM EIN ZEITLICH
BEGRENZTES EINFUHRDEPOTSYSTEM
FÜR MÖBEL
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. 15/1981 Der Beschluß Nr. 15/1981 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 105/1982 verlautbart.,
gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Ratsbeschluß Nr. 15/1981, der Island
ermächtigt, das Einfuhrdepotsystem, worauf sich
die Ratsbeschlüsse Nr. 6/1979 und 6/1980 beziehen,
am 1. Jänner 1982 wiedereinzuführen und bis
Ende dieses Jahres anzuwenden, ist auch für Finnland
bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-
Übereinkommens anzuwenden.