106. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 9 Innviertler Schnellstraße, der S 10 Braunauer Schnellstraße und der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Braunau am Inn und St. Peter am Hart
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Der Straßenverlauf von Abschnitten der S 9
Innviertler Schnellstraße und der S 10 Braunauer
Schnellstraße, welche bis zu ihrer Umlegung auf
die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b des
Bundesstraßengesetzes 1971 erfüllende Straßentrassen
gemäß dessen § 33 Abs. 5 als Bundesstraßen
B gelten, sowie der B 156 Lamprechtshausener
Straße wird im Bereich der Gemeinden
Braunau am Inn und St. Peter am Hart wie
folgt bestimmt
1. Die neu hergestellte und bereits verkehrsübergebene
Trasse der S 9 Innviertler Schnellstraße
(Ersatzstraße gemäß § 33 Abs. 5 Bundesstraßengesetz
1971) beginnt bei km 68,75 (alt),
führt über die Anschlußstelle „Braunau" mit
Zu- und Abfahrten zur S 10 Braunauer Schnellstraße
(siehe Punkt 2) und endet bei km 73,22
an der Staatsgrenze auf der Innbrücke.
2. Die neu hergestellte und bereits verkehrsübergebene
Trasse der S 10 Braunauer Schnellstraße
(Ersatzstraße gemäß § 33 Abs. 5 Bundesstraßengesetz
1971) beginnt bei km 36,61 (alt),
führt über die Anschlußstelle „Neue Heimat"
mit Zu- und Abfahrten zur B 156 Lamprechtshausener
Straße und endet an der Anschlußstelle
„Braunau" der S 9 Innviertler Schnellstraße
(siehe Punkt 1).
3. Die neu hergestellte und bereits verkehrsübergebene
Trasse der B 156 Lamprechtshausener
Straße führt von km 56,42 (alt) bis zur Einbindung
in die S 10 Braunauer Schnellstraße
(siehe Punkt 2).
4. Gleichzeitig werden alle durch diese Umlegungen
entbehrlich gewordenen Straßenteile
als Bundesstraßen aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu hergestellten
und bereits verkehrsübergebenen Straßentrassen
sowie der als Bundesstraße aufgelassenen
Straßenteile aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei den
Gemeinden Braunau am Inn und St. Peter am
Hart aufliegenden Planunterlagen (Übersichtsplan
im Maßstab 1 : 25.000) zu ersehen.