106_1974
AT
106. Verordnung: Neuerliche Ergänzung und Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 106. Verordnung: Neuerliche Ergänzung und Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1974_106_0 106. Verordnung: Neuerliche Ergänzung und Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 11. Jänner 1971 über die Ermächtigung
von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung,
BGBl. Nr. 17, ergänzt durch die
Verordnung des Bundesministers für Inneres
vom 21. Juni 1971, BGBl. Nr. 262, wird wie
folgt ergänzt und abgeändert
1. Die Grenzkontrollstelle Neuhaus am Inn
wird zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
ermächtigt.
2. Die der Grenzkontrollstelle Schärding gegebene
Ermächtigung zur Erteilung von gewöhnlichen
Sichtvermerken wird widerrufen.