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106_1974 AT

106. Verordnung: Neuerliche Ergänzung und Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Verordnung: Neuerliche Ergänzung und Abänderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 11. Jänner 1971 über die Ermächtigung

von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung,

BGBl. Nr. 17, ergänzt durch die

Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 21. Juni 1971, BGBl. Nr. 262, wird wie

folgt ergänzt und abgeändert

1. Die Grenzkontrollstelle Neuhaus am Inn

wird zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

2. Die der Grenzkontrollstelle Schärding gegebene

Ermächtigung zur Erteilung von gewöhnlichen

Sichtvermerken wird widerrufen.

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