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106_1971 AT

106. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und

Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, in Verbindung

mit § 3 Abs. 1 Z. 11 des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 70/1966 wird verordnet

Die der Verordnung vom 1. Juli 1965, BGBl.

Nr. 230, über den Sitz der Eichämter und den

Umfang ihrer fachlichen Befugnisse angeschlossene

Tabelle hat zu läuten

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