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106_1969 AT

106. Kundmachung: Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Kundmachung: Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3

Nach Mitteilung des Generaldirektors der

UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikations- beziehungsweise Beitrittsurkunden

zum Welturheberrechtsabkommen (A) und zu

seinen Zusatzprotokollen Nr. 1 (B), Nr. 2 (C)

und Nr. 3 (D) (BGBl. Nr. 108/1957, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 89/1967) zum jeweils angeführten Zeitpunkt

hinterlegt

Somit haben folgende Staaten ihre Ratifikations-

beziehungsweise Beitrittsurkunden zum

Welturheberrechtsabkommen bis 25. September

1968 und zu seinen Zusatzprotokollen bis 11. Dezember

1968 hinterlegt

Nachstehend angeführte Staaten haben hinsichtlich

folgender Gebiete Erklärungen gemäß

Artikel XIII des Abkommens abgegeben

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