106_1967
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106. Kundmachung: Königliches britisches Wappen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 106. Kundmachung: Königliches britisches Wappen
Auf Grund des § 4 a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 4 a
Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf das
Königliche britische Wappen Anwendung findet,
dessen beide Darstellungen im Markenregister des
Österreichischen Patentamtes für jedermann zur
Einsicht aufliegen.