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106_1965 AT

106. Verordnung: Auflassung einer Notarstelle in Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Verordnung: Auflassung einer Notarstelle in Wien

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Wien wird mit Ablauf des 30. Juni

1965 die Notarstelle in Wien — Innere Stadt

XXII (letzter Amtsinhaber Dr. Carl Mahlknecht)

aufgelassen.

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