106_1964
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106. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) durch Polen.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 106. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) durch Polen.
1964_106_0 106. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) durch Polen.
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Nach Mitteilung der Rechtsabteilung der Vereinten
Nationen hat außer den in den Kundmachungen
BGBl. Nr. 138/1961 und BGBl.
Nr. 14/1963 angeführten Staaten auch Polen das
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
samt Unterzeichnungsprotokoll, BGBl. Nr. 138/
1961, ratifiziert.
Polen hat anläßlich der Ratifikation den bei
der Unterzeichnung des Übereinkommens gemachten
Vorbehalt betreffend dessen Artikel 47
bestätigt.
Das Übereinkommen ist für Polen am 11. September
1962 in Kraft getreten.