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106_1963 AT

106. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 106. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Ghana am 29. August 1962

seine Beitrittsurkunden zu dem Abkommen über

die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der

internationalen Personenbeförderung dienen,

und dem Abkommen über die Besteuerung von

Straßenfahrzeugen, die der internationalen

Warenbeförderung dienen, BGBl. Nr. 270/1962,

hinterlegt.

Die beiden Abkommen sind für Ghana am

27. November 1962 in Kraft getreten.

Weiters hat auch Marokko am 29. August

1962 seine Beitrittsurkunde zu dem Abkommen

über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen,

die der internationalen Warenbeförderung

dienen, hinterlegt.

Das Abkommen ist für Marokko am 27. November

1962 in Kraft getreten.

Die Beitrittsurkunde Marokkos enthält den

Vorbehalt gemäß Artikel 3 Absatz 2, daß der

Beförderung dienende Fahrzeuge, bei denen

sowohl der Ausgangspunkt wie auch der Bestimmungsort

in marokkanischem Gebiet gelegen

sind, nicht die gemäß dem Abkommen

gewährten Privilegien genießen.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat am 15. Jänner 1963 seine

Ratifikationsurkunde zu dem Abkommen über

die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der

internationalen Personenbeförderung dienen,

hinterlegt.

Das Abkommen ist für das Vereinigte Königreich

von Großbritannien und Nordirland am

15. April 1963 in Kraft getreten.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat erklärt, daß das Abkommen

auf Jersey und die Insel Man ausgedehnt wird.

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