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1068_1994 AT

1068. Verordnung: Zuständige Marktordnungsstelle im Bereich der gemeinsamen Marktorganisationen für Bananen und Wein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1068. Verordnung: Zuständige Marktordnungsstelle im Bereich der gemeinsamen Marktorganisationen für Bananen und Wein

Auf Grund des § 96 Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung der Marktordnungsgesetz-Novelle 1994, BGBl. Nr. 664, wird verordnet

§ 1. Zuständige Marktordnungsstelle im Zusammenhang mit der Vollziehung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Union hinsichtlich der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen und der gemeinsamen Marktorganisation für Wein ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. in Kraft.

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