Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
105_1983 AT

105. Bundesgesetz: Vorzeitige Beendigung der XV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 105. Bundesgesetz: Vorzeitige Beendigung der XV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2

B-VG in der Fassung von 1929 vor Ablauf der

XV. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →