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105_1982 AT

105. Beschluß Nr. 15/1981 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 105. Beschluß Nr. 15/1981 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 15/81

(In der 20. gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember

1981 gefaßt)

WIEDEREINFÜHRUNG DES ISLÄNDISCHEN

EINFUHRDEPOTSYSTEMS FÜR

MÖBEL

DER RAT hat,

gestützt auf das isländische Ansuchen (EFTA

39/81) um Wiedereinführung des Einfuhrdepotsystems

für Möbel (siehe Ratsbeschlüsse

Nr. 6/1979 Der Beschluß Nr. 6/1979 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 430/1980 verlautbart. und 6/1980 Der Beschluß Nr. 6/1980 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 436/1980 verlautbart., das wegen der fortdauernden

ernsthaften Situation, entstanden durch

den in dem Übereinkommen vorgesehenen Abbau

der Zölle, vorgelegt wurde,

gestützt auf Artikel 20 des Übereinkommens und

auf die 1970 erzielte Übereinstimmung über die

Interpretation dieses Artikels bezüglich der in

Island entstehenden ernsthaften Schwierigkeiten

(EFTA/CJC. SR 34/70, Absatz 13 lit. d),

BESCHLOSSEN

1. Island wird ermächtigt, das Einfuhrdepotsystem,

worauf sich die Ratsbeschlüsse Nr. 6/1979

und Nr. 6/1980 beziehen, am 1. Jänner 1982 wieder

einzuführen und bis zum Ende dieses Jahres

anzuwenden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen,

die in den Absätzen 1 bis 4 des Beschlusses

Nr. 6/1979 enthalten sind, mit den Abweichungen,

daß das System

a) wegen der isländischen Währungsreform

vom 1. Jänner 1981 auf Importe angewendet

werden kann, die 200 oder mehr isländische

Kronen betragen, und

b) nicht auf Produkte angewendet wird, die

unter die TNr. 94.03.13 fallen.

2. Um dem Rat eine Überprüfung zu ermöglichen,

soll Island dem Rat im Juli 1982 über die

Durchführung und Auswirkungen der Maßnahmen

berichten, auf die sich Absatz 1 bezieht, sowie über

andere Maßnahmen, die Teil des Sanierungsprogramms

sind, auf welches sich das isländische Ansuchen

beruft.

3. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

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