105_1974
AT
105. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 105. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
1974_105_0 105. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 12. November 1971, BGBl. Nr. 425,
wird wie folgt ergänzt
Ziffer 2 ist die Ortsbezeichnung „Neuhaus am
Inn" anzufügen.