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105_1974 AT

105. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 105. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 12. November 1971, BGBl. Nr. 425,

wird wie folgt ergänzt

Ziffer 2 ist die Ortsbezeichnung „Neuhaus am

Inn" anzufügen.

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