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105_1964 AT

105. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern durch die Niederlande.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 105. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern durch die Niederlande.

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

haben seit der Kundmachung BGBl. Nr. 122/

1962 die Niederlande das Übereinkommen über

die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht

gegenüber Kindern, BGBl. Nr. 294/1961, ratifiziert.

Das Übereinkommen ist für die Niederlande

am 28. April 1964 in Kraft getreten.

Die Regierung der Niederlande hat bei der

Ratifikation folgenden Vorbehalt gemacht

Im Königreich der Niederlande werden Entscheidungen

einer Behörde eines anderen vertragschließenden

Staates, deren Zuständigkeit

durch den Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten

begründet wäre, weder auf Grund des

Übereinkommens anerkannt noch für vollstreckbar

erklärt.

Die Regierung der Niederlande hat anläßlich

der Ratifikation erklärt, angesichts der Gleichstellung,

welche in öffentlich-rechtlicher Hinsicht

zwischen den Niederlanden, Surinam und den

Niederländischen Antillen besteht, bedeute der

in dem Übereinkommen verwendete Ausdruck

„Mutterland", soweit es das Königreich der

Niederlande betrifft, „europäisches Gebiet".

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