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1050_1994 AT

1050. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Oberösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1050. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Oberösterreich

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 375, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

§ 1. Im Land Oberösterreich sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 22. Juni 1987, mit der die Bergbauernbetriebe im Land Oberösterreich neu bestimmt werden, BGBl. Nr. 264, außer Kraft.

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