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104_1981 AT

104. Verordnung: Festsetzung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1981

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 104. Verordnung: Festsetzung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1981

Gemäß § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 141/1978 und BGBl.

Nr. 482/1980 werden als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1981 der 20. und 21. Mai

1981 bestimmt.

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