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104_1974 AT

104. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 104. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung

Auf Grund des § 43 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 209/1969

wird verordnet

§ 1. Die Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen

a) auf Autobahnen nicht schneller als

120 km/h,

b) auf den übrigen Freilandstraßen nicht

schneller als 100 km/h fahren.

§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund derer für

die Lenker von Fahrzeugen eine andere als die

im § 1 angeführte Fahrgeschwindigkeit angeordnet

wird, bleiben unberührt.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1974

in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung

tritt die Geschwindigkeitsbeschränkungs-

Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 23. November 1973,

BGBl. Nr. 562, außer Kraft.

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