104. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der
Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 69/1962 folgende weitere Staaten das
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr
privater Straßenfahrzeuge, BGBl. Nr. 131/1956,
ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Finnland 21. Juni 1962
Neuseeland 17. August 1962
Ecuador 30. August 1962
Zentralafrikanische 15. Oktober 1962
Republik
Tanganjika 28. November 1962
Costa Rica 4. September 1963
Algerien 31. Oktober 1963
(mit Vorbehalt)
Kuba 20. November 1963
(mit Vorbehalt)
Die folgenden Staaten haben zu den angeführten
Daten erklärt, sich an dieses Abkommen,
dessen Anwendung bereits vor Erlangung
der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser
Staaten ausgedehnt worden war, gebunden zu
erachten
Sierra Leone am 13. März 1962
Cypern am 16. Mai 1963
Jamaika am 11. November 1963
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland hat am 5. Feber 1962 erklärt,
daß der Geltungsbereich dieses Abkommens
auf Britisch-Guayana erstreckt wird.
Neuseeland hat am 21. Mai 1963 erklärt, daß
der Geltungsbereich dieses Abkommens auf die
Cook-Inseln (einschließlich Niue) erstreckt wird.
Der Vorbehalt Algeriens hat folgenden Wortlaut
Die Demokratische und Volksstaatliche Republik
Algerien betrachtet sich durch Artikel 40
des Abkommens nicht gebunden und erklärt, daß
eine Meinungsverschiedenheit einem Schiedsspruch
nur mit Zustimmung aller Parteien unterworfen
werden kann.
Der Vorbehalt Kubas hat folgenden Wortlaut
Die Revolutionsregierung von Kuba betrachtet
sich durch die Bestimmungen des Artikels 40 Absatz
2 und 3 des Abkommens nicht gebunden.
Gleichzeitig erklärt sie, daß sie, falls der Vorbehalt
durch mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten
des Abkommens zurückgewiesen wird, das
Abkommen gemäß den Bestimmungen des Artikels
39 Absatz 3 als nicht ratifiziert betrachten
werde.