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104_1959 AT

104. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 104. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.

Bis zum 4. Feber 1959 haben nach Mitteilungen

des Generalsekretärs des Weltnachrichtenvereins

folgende weitere Staaten den am 22. September

1952 in Buenos Aires unterzeichneten

Weltnachrichtenvertrag, nebst seinen Anlagen 1

bis 6, BGBl. Nr. 132/1956, ratifiziert, beziehungsweise

sind ihm beigetreten

Birma, Irak, Malaya und Nepal.

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