104_1959
AT
104. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 104. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.
1959_104_0 104. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.
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Bis zum 4. Feber 1959 haben nach Mitteilungen
des Generalsekretärs des Weltnachrichtenvereins
folgende weitere Staaten den am 22. September
1952 in Buenos Aires unterzeichneten
Weltnachrichtenvertrag, nebst seinen Anlagen 1
bis 6, BGBl. Nr. 132/1956, ratifiziert, beziehungsweise
sind ihm beigetreten
Birma, Irak, Malaya und Nepal.