1043_1994
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1043. Verordnung: Festsetzung der Umrechnung der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling für das Jahr 1995
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 1043. Verordnung: Festsetzung der Umrechnung der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling für das Jahr 1995
1994_1043_0 1043. Verordnung: Festsetzung der Umrechnung der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling für das Jahr 1995
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Auf Grund des § 118 f zweiter Satz des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/ 1978, in der Fassung der VAG-Novelle 1994, BGBl. Nr. 652, wird verordnet
§ 1. Der Gegenwert der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling wird für das Jahr 1995 mit folgendem Umrechnungskurs festgesetzt: 1 ECU = 13,44 S.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.