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1041_1994 AT

1041. Verordnung: Aufhebung der Verordnung betreffend die Durchführung der Eignungsprüfung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1041. Verordnung: Aufhebung der Verordnung betreffend die Durchführung der Eignungsprüfung

Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 85/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 389/1994, wird verordnet

Die Verordnung betreffend die Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung, BGBl. Nr. 204/1992, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.

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