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103_1992 AT

103. Verordnung: Änderung der Grenzüberflugsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 103. Verordnung: Änderung der Grenzüberflugsverordnung — GÜV 1987

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres, für Finanzen und für Landesverteidigung verordnet

Artikel I

Nach § 1 Abs. 1 der Grenzüberflugsverordnung - GÜV 1987, BGBl. Nr. 249/1987, ist folgender Absatz 1 a einzufügen

Der § 1 Abs. 1 a lautet

„(1 a) Privatluftfahrzeuge, die in der Republik Slowenien bzw. der Republik Kroatien registriert sind, sind im Sinne dieser Verordnung so zu behandeln wie Luftfahrzeuge, die im Luftfahrzeugregister eines Mitgliedstaates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation eingetragen sind."

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