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103_1991 AT

103. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Döbling

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 103. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Döbling

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar

1992 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in

Wien-Döbling errichtet.

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