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103_1959 AT

103. Kundmachung: Beitritt Iraks zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 103. Kundmachung: Beitritt Iraks zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen ist Irak der Konvention

über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,

BGBl. Nr. 91/1958, beigetreten.

Der Beitritt Iraks wird gemäß Artikel XIII

der Konvention am 20. April 1959 wirksam.

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