103_1959
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103. Kundmachung: Beitritt Iraks zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 103. Kundmachung: Beitritt Iraks zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
1959_103_0 103. Kundmachung: Beitritt Iraks zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen ist Irak der Konvention
über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,
BGBl. Nr. 91/1958, beigetreten.
Der Beitritt Iraks wird gemäß Artikel XIII
der Konvention am 20. April 1959 wirksam.