103_1957
AT
103. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 103. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.
1957_103_0 103. Verordnung: Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S.
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Auf Grund des § 2 Abs. 6 lit. f des Außenhandelsgesetzes,
BGBl. Nr. 226/1956, wird verordnet
Die Einfuhr entgeltlicher Sendungen nachstehend
angeführter Waren bedarf einer Bewilligung
gemäß § 2 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes
auch dann, wenn ihr Wert 500 S nicht
übersteigt.