1034. Verordnung: Änderung des Pflanzenschutzmittel-Gebührentarifs
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 29 und des § 38 Abs. 1 Z 5 des Pflanzenschutzmittelgesetzes — PMG, BGBl. Nr. 476/1990, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und, soweit es sich um Untersuchungs- und Begutachtungsgebühren handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gebührentarif für Untersuchungen, Begutachtungen und Veröffentlichungen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz — PMG (Pflanzenschutzmittel-Gebührentarif), BGBl. Nr. 670/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 947/1993, wird wie folgt geändert
1. § 9 lautet
„§ 9. Ein Punkt der im § 2 Abs. 2, im § 8 und in den Anlagen A, B, C und D festgesetzten Gebühren entspricht einem Betrag von 13 S."
2. Dem § 11 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt
„(4) § 9 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 1034/1994 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft."