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1032_1994 AT

1032. Verordnung: Änderung der Verordnung über die gemäß § 11 des Saatgutgesetzes 1937 zu entrichtende Plombierungsgebühr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1032. Verordnung: Änderung der Verordnung über die gemäß § 11 des Saatgutgesetzes 1937 zu entrichtende Plombierungsgebühr

Auf Grund des § 11 des Saatgutgesetzes 1937, BGBl. Nr. 236, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 515/1994, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die gemäß § 11 des Saatgutgesetzes 1937 zu entrichtende Plombierungsgebühr, BGBl. Nr. 220/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 945/1993, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 3 lautet

„(3) Ein Punkt der in den Anlagen A, B und C angeführten Tarife entspricht einem Betrag von 13 S."

2. Dem § 5 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) § 1 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 1032/1994 tritt mit 1.Jänner 1995 in Kraft."

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