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102_1995 AT

102. Verordnung: Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 102. Verordnung: Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung

Auf Grund des § 99 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung BGBl. Nr. 664/1994 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr 1062/1994, über die Gewährung von Beihilfen für Schulmilch wird wie folgt geändert

In der Anlage 2 werden nach dem Produkt 0711 Schul-Vanillemilch in 0,25 1 Einwegpapierpackung folgende Produkte ergänzt

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