102_1978
AT
102. Kundmachung: Beitritt Israels zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 102. Kundmachung: Beitritt Israels zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1978_102_0 102. Kundmachung: Beitritt Israels zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien ist Israel dem Übereinkommen
über das auf die Form letztwilliger Verfügungen
anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/
1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 496/1976) am 11. November
1977 beigetreten.