Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
102_1978 AT

102. Kundmachung: Beitritt Israels zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 102. Kundmachung: Beitritt Israels zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist Israel dem Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger Verfügungen

anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/

1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 496/1976) am 11. November

1977 beigetreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →