102. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, B. G. Bl. Nr. 33,
über das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden
Fassung wird kundgemacht
1. Im 67. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1946, hat die Seitenbezeichnung der auf die
Seite 446 folgenden Seite statt „474" richtig
„447" zu lauten.
2. Im Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946,
B. G. Bl. Nr. 22/1947, über das Diensteinkommen
und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der
Bundesbeamten, (Gehaltsüberleitungsgesetz) hat
es zu lauten
Im § 20, Abs. (6), statt „[§ 19, Abs. (1),
Punkt 3]" richtig „[§ 19, Abs. (1), Punkt 4]";
dm § 51, Abs. (2), statt „§ 12, Abs. (1) bis (3)
und (7)" richtig „§ 12, Abs. (1) bis (3) und (8)"
und im § 51, Abs. (3), statt „Die Abs. (2) und
(6) des § 12" richtig „Die Abs. (2) und (8) des
§ 12."
3. Im 10. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1947, hat es in der Inhaltsangabe statt
„34. Bundesgesetz: Pflanzenschutzgesetz." richtig
„34. Bundesgesetz: Pflanzenzuchtgesetz." zu
lauten.
4. Im Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946,
B. G. Bl. Nr. 34/1947, Über den Schutz der österreichischen
Pflanzenzucht (Pflanzenzuchtgesetz) hat
es zu lauten
Im § 5, Abs. (5), statt „einsämige Pflanzen"
richtig „einsömmerige Pflanzen" und im § 17,
Abs. (1), lit. h, statt "seiner Eintragung" richtig"
seinem Eintritt".
5. In der Verordnung des Bundesministeriums
für Handel und Wiederaufbau vom 31. März
1947, B. G. Bl. Nr. 63, über die einmalige Anmeldung
von Kraftfahrzeugen und deren Ersatzteilen
hat es zu lauten
In der Beilage B zu Muster I, Z. 1., statt
„(Fabrikat)" richtig „(Firma)".
6. In der Verordnung der Bundesregierung vom
10. März 1947, B. G. Bl. Nr. 64, zur Durchführung
des Verbotsgesetzes 1947 hat es zu lauten
Im § 50 statt „Belasteten" richtig „Minderbelasteten"
und im § 58 statt „Die NS.-Registr.-
Vgd." richtig „Die NS.-Registnr.-Vdg.".