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102_1947 AT

102. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 102. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, B. G. Bl. Nr. 33,

über das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden

Fassung wird kundgemacht

1. Im 67. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1946, hat die Seitenbezeichnung der auf die

Seite 446 folgenden Seite statt „474" richtig

„447" zu lauten.

2. Im Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946,

B. G. Bl. Nr. 22/1947, über das Diensteinkommen

und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der

Bundesbeamten, (Gehaltsüberleitungsgesetz) hat

es zu lauten

Im § 20, Abs. (6), statt „[§ 19, Abs. (1),

Punkt 3]" richtig „[§ 19, Abs. (1), Punkt 4]";

dm § 51, Abs. (2), statt „§ 12, Abs. (1) bis (3)

und (7)" richtig „§ 12, Abs. (1) bis (3) und (8)"

und im § 51, Abs. (3), statt „Die Abs. (2) und

(6) des § 12" richtig „Die Abs. (2) und (8) des

§ 12."

3. Im 10. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1947, hat es in der Inhaltsangabe statt

„34. Bundesgesetz: Pflanzenschutzgesetz." richtig

„34. Bundesgesetz: Pflanzenzuchtgesetz." zu

lauten.

4. Im Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946,

B. G. Bl. Nr. 34/1947, Über den Schutz der österreichischen

Pflanzenzucht (Pflanzenzuchtgesetz) hat

es zu lauten

Im § 5, Abs. (5), statt „einsämige Pflanzen"

richtig „einsömmerige Pflanzen" und im § 17,

Abs. (1), lit. h, statt "seiner Eintragung" richtig"

seinem Eintritt".

5. In der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 31. März

1947, B. G. Bl. Nr. 63, über die einmalige Anmeldung

von Kraftfahrzeugen und deren Ersatzteilen

hat es zu lauten

In der Beilage B zu Muster I, Z. 1., statt

„(Fabrikat)" richtig „(Firma)".

6. In der Verordnung der Bundesregierung vom

10. März 1947, B. G. Bl. Nr. 64, zur Durchführung

des Verbotsgesetzes 1947 hat es zu lauten

Im § 50 statt „Belasteten" richtig „Minderbelasteten"

und im § 58 statt „Die NS.-Registr.-

Vgd." richtig „Die NS.-Registnr.-Vdg.".

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